AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen         KFZ-ATiK       Stand 01.11.2024

1. Auftragserteilung und Anwendungsbereich
Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde (im Folgenden „Auftraggeber“) die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KFZ-ATiK, Wiener Straße 85, 2640 Gloggnitz (im Folgenden „Auftragnehmer“) an.

2. Preisangaben
Alle Preisangaben beinhalten, sofern nicht anders vermerkt, eine Mehrwertsteuer von 20 %.

3. Kostenvoranschlag

3.1 Ein auf Wunsch des Auftraggebers erstellter Kostenvoranschlag ist schriftlich auszufertigen. Ein als „unverbindlich“ gekennzeichneter Kostenvoranschlag kann um maximal 15 % überschritten werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen, sobald absehbar ist, dass der Kostenvoranschlag überschritten wird.

3.2 Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich sämtlicher damit verbundenen erforderlichen Leistungen wird nach dem aktuell geltenden Werkstätten-Stundensatz des Auftragnehmers verrechnet. Kosten des Kostenvoranschlags werden bei Auftragserteilung abgezogen. Der Auftragnehmer ist an einen Kostenvoranschlag nach Erstellung bis zum Ablauf von vier Kalenderwochen gebunden.

4. Ersatzteile und Aggregate 

4.1 Die Berechnung erfolgt unter der Annahme, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Aggregate wiederverwendbar sind. Nicht wiederverwendbare Aggregate nach Zerlegungsarbeiten führen zu Kosten für den Auftraggeber.

4.2 Sollte sich eine nicht vorhandene Eigenschaft der Wiederverwendbarkeit erst nach bereits erfolgter Durchführung von Zerlegungsarbeiten herausstellen und sollte seitens des Auftraggebers in einem solchen Fall kein weiterer Auftrag an den Auftragnehmer mehr erteilt werden, können die bis dahin vorgenommenen Leistungen für Zerlegungsarbeiten und danach notwendigen Arbeiten für den Zusammenbau jedenfalls an den Auftraggeber verrechnet werden.

5. Provisorische Reparaturen 

5.1 Bei lediglich behelfsmäßigen Instandsetzungsarbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgen und nicht den allgemeinen Herstellerrichtlinien entsprechen, ist die Haftung eingeschränkt. Der Auftraggeber wurde über die Risiken einer solchen Reparatur informiert. Dieser Haftungsausschluss erfolgt im Einklang mit den geltenden Konsumentenschutzbestimmungen.

5.2 Für daraus entstandene Schäden samt Folgeschäden wird seitens des Auftragnehmers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

5.3 Eine fachgerechte Reparatur gemäß den allgemeinen Herstellerrichtlinien wird vom Auftragnehmer ausdrücklich empfohlen.

6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Teile
Der Auftragnehmer übernimmt für den Einbau von vom Auftraggeber bereitgestellten Teilen sowie das Verfüllen von bereitgestellten Betriebsstoffen und daraus resultierende Folgeschäden keinerlei Haftung. Der Auftraggeber wurde ausdrücklich auf die Risiken des Einbaus der von ihm bereitgestellten Teile hingewiesen.

7. Probefahrten
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer sowie beauftragte Subunternehmer, notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten gemäß § 45 KFG durchzuführen. Für alle Probefahrten besteht eine Haftpflichtversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, um Schäden an Dritten abzudecken.

8. Fahrzeugabstellung und Haftung 

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für durch Dritte erfolgte Beschädigungen bzw. für den Diebstahl des Fahrzeugs während der Auftragsdauer oder bis zur Abholung, soweit kein Verschulden seitens des Auftragnehmers vorliegt. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Risiken der Fahrzeugabstellung und sorgt für eine angemessene Versicherung.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, wenn es aufgrund eines schlechten Zustands der Batterie zum Zeitpunkt der Übergabe zu Tiefentladungen kommt.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle nicht für die Reparatur notwendigen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für im Fahrzeug verbleibende Gegenstände.

8.4 Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Standkosten in Höhe von € 20,00 (exkl. USt) pro angefangenem Kalendertag zu verrechnen. Das Fahrzeug kann zudem auf Kosten des Auftraggebers einem Drittverwahrer übergeben werden.

9. Eigentumsvorbehalt 

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten und montierten Waren Eigentum des Auftragnehmers. Ersetzte Altteile, ausgenommen Tauschaggregate, werden bis zur Abholung des Fahrzeugs aufbewahrt und auf Verlangen ausgehändigt.

9.2 Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Altteile zu entsorgen. Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.

9.3 Bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, montierte Teile zurückzufordern.

10. Zahlungsbedingungen 

10.1 Zahlungen sind in bar Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs zu leisten. Andere Zahlungsmittel werden im Betrieb des Auftragnehmers im Aushang ausgewiesen.

10.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 

30 % des voraussichtlichen Endbetrags zu verlangen.

10.3 Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung gerichtlich festgestellt bzw. anerkannt wurde. Verzugszinsen werden mit 8 % p.a. berechnet.

11. Gewährleistung 

11.1 Gewährleistungsansprüche sind umgehend zu melden. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch den Auftraggeber verursachte Schäden. Hinsichtlich allfälliger Ansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und KSchG für Privatkunden sowie des UGB für Unternehmer.

11.2 Der Auftraggeber hat festgestellte Gewährleistungsmängel umgehend anzuzeigen und den Auftragsgegenstand zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

11.3 Unternehmer haben Mängel spätestens binnen 14 Tagen anzuzeigen, andernfalls können Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für eine schuldhaft verursachte Schadensausweitung durch den Auftraggeber.

11.5 Bei berechtigten Gewährleistungsmängeln übernimmt der Auftragnehmer die Überstellung des Fahrzeugs, wenn eine Selbstüberstellung nicht möglich ist.

12. Schadenersatz 

Der Auftragnehmer haftet für alle verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind. Für sonstige Schäden, einschließlich Folgeschäden oder Vertragsverletzungen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

13. Datenschutz 

13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das Vertragsverhältnis nicht erfüllt ist.

13.2 Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten für Marketingzwecke zu. Diese Zustimmung erfolgt freiwillig und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.