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ANTWORTEN

Die wichtigsten Antworten zu Kundenanfragen

Wie oft sollte mein Fahrzeug gewartet werden?
Regelmäßige Wartungen sind entscheidend für die Sicherheit und Langlebigkeit Ihres Fahrzeugs. Bei KFZ-ATiK empfehlen wir, die Wartung entsprechend den Herstellervorgaben durchzuführen – entweder jährlich oder nach einer bestimmten Kilometerleistung. So bewahren Sie den Wert Ihres Autos und vermeiden größere Reparaturen.
Was ist die §57a-Begutachtung (Pickerl) und wann muss sie durchgeführt werden?
Die §57a-Begutachtung, auch “Pickerl” genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung Ihres Fahrzeugs. Bei KFZ-ATiK führen wir diese Begutachtung präzise und zuverlässig durch. Für Pkw gilt: Die erste Überprüfung ist drei Jahre nach der Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später und danach jährlich erforderlich.
Welche Garantie- und Gewährleistungsansprüche habe ich nach einer Reparatur bei KFZ-ATiK?
Nach einer Reparatur bei KFZ-ATiK profitieren Sie von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Innerhalb von zwei Jahren beheben wir Mängel kostenlos. Darüber hinaus bieten wir Ihnen freiwillige Garantien an, die Ihnen zusätzliche Sicherheit geben.
Kann ich während der Garantiezeit meines Neuwagens die Wartung bei KFZ-ATiK durchführen lassen?
Ja, bei KFZ-ATiK können Sie Ihre Wartung durchführen lassen, ohne Ihre Fahrzeuggarantie zu verlieren. Unsere Arbeiten erfolgen strikt nach Herstellervorgaben, und wir verwenden Original- oder gleichwertige Ersatzteile. So bleibt Ihr Garantieanspruch vollständig erhalten.
Warum sollte ich mich für KFZ-ATiK entscheiden – freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
KFZ-ATiK ist eine freien Fachwerkstatt und Sie erhalten ein markenunabhängiges Service zu fairen Preisen. Unser Team verfügt über umfangreiches Fachwissen und arbeitet mit modernster Technik, um Ihnen eine bestmögliche Leistung zu bieten. Ganz gleich, welches Fahrzeugmodell Sie fahren – wir sind für Sie da.

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